Wintersport ist auch in Corona-Zeiten möglich
- Freie Demokraten fordern Öffnung der Skigebiete
- Freizeitsport hat mit Après-Ski nichts zu tun
- Hygieneregeln werden auch am Lift eingehalten
WIESBADEN – Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag fordern die Landesregierung auf, die hessischen Skigebiete wieder zu öffnen: „Wir sind überzeugt, dass Wintersport in Willingen, im Taunus oder in der Rhön auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich ist“, sagt Wiebke KNELL, tourismuspolitische Sprecherin der Fraktion. Derzeit sind die Skigebiete aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen geschlossen. „Sport an der frischen Luft ist gesund. Warum sich Menschen beim Skifahren, einer Individualsportart im Freien, mit dem Corona-Virus anstecken sollten, erschließt sich nicht. Zumal schon allein deswegen Abstand zu anderen Wintersportlern gehalten werden sollte, um Unfälle zu vermeiden“, erklärt Knell und ergänzt: „Eine Öffnung der Skigebiete bietet Freizeitsportlern eine willkommene Abwechslung in den bevorstehenden Wochen, in denen Reisen nicht möglich sind und hilft darüber hinaus den Lift-Betreibern.“
Knell gibt zu bedenken: „Après-Ski findet nicht statt, Hotels und Restaurants sind derzeit geschlossen, Superspreader-Events sind ausgeschlossen. Wer jetzt kommt, sind Freizeitsportler und Familien, die sich an der frischen Luft bewegen wollen. Zurzeit kommen ausschließlich Tagesausflügler, die meist mit dem Auto anreisen und keinen engen Kontakte mit anderen haben. Selbst beim Anstehen am Lift lässt sich Gedränge vermeiden und werden Abstände eingehalten – allein schon, weil die Kapazitäten groß genug sind. Außerdem haben die Liftbetreiber seit Monaten Hygienekonzepte, die teilweise schon bei Sommersportarten umgesetzt wurden.“
Die tourismuspolitische Sprecherin erinnert daran, dass die Liftbetreiber schon im vergangenen Winter aufgrund milder Temperaturen kaum Einnahmen hatten. „Wenn es nun kalt ist, sollte man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Lifte laufen zu lassen. Wer die Möglichkeit hat, sein Geld selbst zu verdienen, ist nicht auf Unterstützungsleistungen und damit auf Geld des Steuerzahlers angewiesen“, sagt Knell.