Schwarz-Grün lässt mangelhaftes Gesetz zum Grünen Band passieren
- Änderungen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein
- Jagd wird erheblich eingeschränkt
- Tiefer Eingriff in Eigentumsrechte der Flächenbesitzer
Wiebke KNELL, umweltpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hält an ihrer Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung zum Naturmonument Grünes Band fest: „Das Gesetz ist und bleibt im Kern waldfeindlich. Da helfen auch die wenigen Änderungen nichts, die Schwarz-Grün noch eingebaut hat. Sie sind allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt Knell nach der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Landtags. „Letztlich hat die Koalition heute ein nach wie vor mangelhaftes Gesetz der Landesregierung passieren lassen. Statt des Änderungsantrags von CDU und Grünen hätte es eine komplette Überarbeitung des Gesetzentwurfs gebraucht“, meint Knell und erinnert an die Fachleute-Anhörung, in der die Experten scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert hatten.
Wie wenig geändert wurde, zeige sich zum Beispiel daran, dass aus der für das Grüne Band vorgesehenen Fläche gerade mal 137 Hektar rausgenommen wurden, aber noch 8084 Hektar verbleiben. „Nach welchen Kriterien hier entschieden wurde, ist unklar. Nach Überzeugung von uns Freien Demokraten hätte für alle Flächen geprüft werden müssen, ob sie überhaupt schutzwürdig sind.“ Ohne nachvollziehbare Kriterien werde auf rund 7000 Hektar Fläche auch die Jagd erheblich eingeschränkt. „Dass das Anlegen von Wildäckern verboten und das Errichten von Hochsitzen erheblich eingeschränkt werden und Jagdhunde nur auf einem Teil der Flächen erlaubt sind, steht einer sachgerechten Jagdausübung und damit auch dem Waldumbau im Weg.“ Knell bilanziert: Die Grundidee des Grünen Bands, an der ehemaligen innerdeutschen Grenze an die deutsche Teilung zu erinnern, ist gut. Leider bleibt der hessische Sonderweg, mit dem mehr Flächen unter Schutz gestellt werden als in anderen Bundesländern, aber nach wie vor einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Flächenbesitzer dar.“ Eine historische Begründung für die große Zahl an Flächen gebe es nicht: „Auch als es die DDR noch gab, wurde auf westdeutscher Seite bis zur Grenze reguläre Land- und Forstwirtschaft betrieben.“