KNELL ZUR JAGDVERORDNUNG
• Klage vor dem Staatsgerichtshof
• Verhandlung am Mittwoch
• „Eingriff in die Freiheit“
WIESBADEN – „Auf diesem Termin ruhen die Hoffnungen vieler Jäger“,
sagt Wiebke KNELL, jagdpolitische Sprecherin der Fraktion der
Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Vor dem Hessischen
Staatsgerichtshof steht am Mittwoch, 13. November, die mündliche
Verhandlung im Normenkontrollverfahren der FDP-Landtagsfraktion gegen
die Hessische Jagdverordnung an. Vor mehr als drei Jahren hatten die
Liberalen Klage gegen die Verordnung eingereicht – am Mittwoch stehen
sich die Vertreter von Fraktion und Land gegenüber. Die Kritik der
Freien Demokraten richtet sich gegen die Paragrafen 2 und 3 der
Hessischen Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015, mit denen Verkürzungen
und Aufhebungen der Jagdzeiten für rund 20 Tierarten einhergehen.
„Die Bestimmungen sind ein verfassungswidriger Eingriff in das Jagd-
und Jagdausübungsrecht, das durch die Eigentumsgarantie der Hessischen
Verfassung geschützt ist – ein Eingriff in die Freiheit der Jäger“,
sagt Wiebke Knell, die auch stellvertretende Vorsitzende der
Freien Demokraten im Hessischen Landtag ist. Nach Ansicht der FDP
hat sich die Landesregierung beim Beschluss der Verordnung von
politischen statt von wildbiologischen Argumenten leiten lassen, die
in einer solchen Verordnung nichts zu suchen haben. Die Freien Demokraten
sehen sich durch ein Gutachten bestätigt. Dieses empfiehlt zum Beispiel,
Waschbären und Jungfüchse ganzjährig zu bejagen. „Diese Tiere haben einen
negativen Einfluss auf gefährdete Arten“, sagt Knell unter Bezug auf das
Gutachten. Weiterer Kritikpunkt der Freien Demokraten: „Bei der Einsetzung
Der Jagdverordnung wurden Parlamentsrechte verletzt“, kritisiert Knell.
Das Parlament hätte beteiligt werden müssen.