KNELL zum Urteil des Staatsgerichtshofs

• Klage gegen Jagdverordnung erfolgreich
• Stärkung des Eigentumsrechts und der Jagd
• Hinz muss nun schnell eine verfassungskonforme Jagdverordnung
vorlegen

WIESBADEN – „Wir Freie Demokraten sind hochzufrieden mit dem Urteil des
Staatsgerichtshofs zur Jagdverordnung. In fünf Fällen hat der
Staatsgerichtshof deren Verfassungswidrigkeit festgestellt. Deshalb ist
heute ein guter Tag für alle, die eine waidgerechte Jagd und das
verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht unterstützen. Der
Staatsgerichtshof hat damit willkürlichen und fachlich nicht begründeten
Schonzeiten ein Ende gesetzt“, erklärt die jagdpolitische Sprecherin der
Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wiebke KNELL. Der
Prozessbevollmächtigte der Freien Demokraten Prof. Dr. Michael Brenner
ergänzt: „Dabei hat der Staatsgerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass
Jagdrecht und Jagdausübungsrecht verfassungsverbriefte Eigentumsbetätigung
sind und daher die Einschränkungen der Jagdzeiten einzelner Tierarten einer
hinreichenden sachlich gerechtfertigten Begründung bedürfen. Auch die
Feststellung des Staatsgerichtshofs, dass eine waidgerechte Jagd nicht
dem Tierschutz entgegensteht, ist eine erfreuliche Klarstellung.“

Dass die Klage der Freien Demokraten gegen die Jagdverordnung schon vor dem
Urteil Wirkung gezeigt hat, offenbart die bereits vorgenommene Änderung bei
den Schonzeiten für die Waschbären. Die Kehrtwende beim Waschbär bereits vor
dem Urteil lasse vermuten, dass sich Ministerin Hinz offenbar des
Verfassungsverstoßes durchaus bewusst war. „Das ist zumindest bedenklich.
Wir Freie Demokraten fordern Ministerin Hinz auf, nun umgehend eine Jagdverordnung
vorzulegen, die der Hessischen Verfassung entspricht und nicht den Ansprüchen
eines Parteitags der Grünen. Einmal mehr ist Ministerin Hinz dabei entlarvt
worden, dass sie grüne Parteipolitik über die Hürde der Verfassungsmäßigkeit
hinausgetrieben hat“, so Knell abschließend. Die heutigen Klarstellungen des
Staatsgerichtshofs seien nun zukünftig das Maß der Dinge für die Exekutive
bei der Einschränkung von Jagdzeiten.