Fangjagd mit Lebendfallen stärken

  • Hessische Jagdverordnung soll elektronische Fangmelder zur Pflicht machen
  • Land soll sich an Kosten beteiligen
  • Tägliche Kontrollen können wegfallen

WIESBADEN – „Ein Verbot von Totschlagfallen ist angebracht und richtig, weil Selektion nicht möglich ist und es zu Fehlfängen kommen kann“, erklärt die jagdpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wiebke KNELL, mit Bezug auf einen von CDU und Grünen im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf der Koalition findet die Zustimmung der Freien Demokraten, die aber die Fangjagd insgesamt in den Blickpunkt rücken. „Um Raubwild effektiv zu jagen, sollte die Jagd mit Lebendfallen gestärkt und modernisiert werden“, sagt Knell.

In einem Antrag fordern die Freien Demokraten daher eine Anpassung der Hessischen Jagdverordnung. Ziel ist, dass die tägliche Kontrolle einer Lebendfalle wegfällt, wenn geeignete elektronische Fangmelder verwendet werden. Der Einsatz von elektronischen Fangmeldern soll zur Pflicht gemacht werden, sofern keine kommunikationstechnischen Gründe wie Funklöcher das verhindern. Im Gegenzug soll das Land die Anschaffung von Fangmeldern finanziell fördern. „Die derzeitige Regelung der Hessischen Jagdverordnung, die trotz elektronischen Fangmelders eine tägliche Kontrolle der Falle in den Morgenstunden vorsieht, macht die Fangjagd für viele Jägerinnen und Jäger aus Zeitgründen praktisch unmöglich. Die Fangjagd ist aber im Sinne eines umfassenden Tierschutzes und trägt entscheidend zum Artenschutz bei. Erfolgreiche Wiederansiedlungsmaßnahmen wie das Rebhuhnprojekt in Bad Zwesten haben keine Erfolgschancen ohne eine strikte Bejagung des Raubwilds – auch mit Lebendfallen“, erklärt Knell.